Von der ersten Idee zur Besetzung des Lehrstuhls: die einzelnen Schritte auf dem Weg zur Einrichtung einer Stiftungsprofessur – und wie das Servicezentrums des Stifterverbandes Förderer dabei unterstützen kann.
Die Hochschule sucht einen Förderer bzw. der Förderer sucht eine Hochschule, um eine Stiftungsprofessur einzurichten.
Das Servicezentrum unterstützt Förderer bei der Suche nach einem Hochschulpartner.
Die Hochschule und der Förderer verständigen sich über das Thema der Stiftungsprofessur und die Rahmenbedingungen (u.a.: Laufzeit, Besoldungsstufe, Höhe der Förderung, Art der Stiftungsprofessur, Weiterführung durch die Hochschule nach Ablauf der privaten Förderung).
Das Servicezentrum bietet Hochschulen und Förderern Beratung bei der Festlegung der Rahmenbedingungen.
Förderer und Hochschule schließen einen Vertrag über die Einrichtung und Förderung der Stiftungsprofessur.
Der Stifterverband unterstützt den Förderer beim Vertragsabschluss, sofern er Mitglied ist.
Nach Zustimmung aller erforderlichen Gremien der Hochschule wird die Stiftungsprofessur ausgeschrieben.
Die Hochschule setzt eine Kommission für die Besetzung der Stiftungsprofessur zusammen.
Der Stifterverband kann einen fachlichen Experten entsenden, der die Neutralität des Verfahrens sicherstellt.
Sichtung der Bewerbungen, Probevorträge der Kandidaten und vergleichende Gutachten. Die Berufungskommission erstellt eine Liste mit den drei Kandidaten für die Stiftungsprofessur.
Je nach Bundesland erteilt entweder die Hochschule oder das zuständige Wissenschaftsministerium (im Normalfall) dem Erstplatzierten den Ruf auf die Stiftungsprofessur.
Nach Annahme des Rufs wird die Professur mit dem Kandidaten besetzt, und der Förderzeitraum beginnt. Die ersten Zahlungen fließen.
Der Stifterverband übernimmt für den Förderer die finanzielle und administrative Abwicklung.