Eine Initiative des Stifterverbandes Alle Seiten

Eine Initiative des Stifterverbandes

Navigation schliessen

Die verschiedenen Arten von Stiftungsprofessuren

Man unterscheidet bei der Einrichtung einer Stiftungsprofessur zwischen diversen Varianten.

Stiftungsprofessur

Es wird eine neue Professorenstelle (W2 oder W3) geschaffen; sie wird von den Förderern auf Zeit finanziert (in der Regel fünf Jahre) und anschließend von der Hochschule weitergeführt. Die Hochschule verpflichtet sich vorab verbindlich zur Weiterführung. Die Stelle wird in der Regel unbefristet ausgeschrieben.

Stiftungsprofessur auf Zeit

Die Hochschule richtet für die Dauer der privaten Finanzierung eine zusätzliche Professorenstelle (W2 oder W3) ein. Eine Weiterführung nach Ablauf der privaten Förderung ist nicht sichergestellt. Die Stelle wird daher in der Regel nur befristet ausgeschrieben.

Stiftungsgastprofessur

Die Hochschule richtet für eine befristete Dauer (in der Regel fünf Jahre) eine zusätzliche Stelle für eine Gastprofessur ein, die aus den Fördermitteln finanziert wird. Die Stelle wird mit Gastwissenschaftlern wechselweise besetzt.

Stiftungsjuniorprofessur

Die Hochschule richtet für eine Dauer von sechs Jahren eine durch die Förderer finanzierte Juniorprofessur (W1) für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein, die der Qualifikation für eine reguläre Professur dient.

Stiftungsjuniorprofessur mit Tenure-track

Die Hochschule richtet für eine Dauer von sechs Jahren eine durch die Förderer finanzierte Juniorprofessur (W1) für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein, die der Qualifikation für eine reguläre Professur dient. Nach Ablauf der Stiftungsjuniorprofessur stellt sie nach erfolgreicher Evaluierung eine reguläre Professur (W2 oder W3) zur Verfügung, auf die sich der Inhaber der Stiftungsjuniorprofessur bewerben kann. In einigen Bundesländern kann dabei auf eine Ausschreibung verzichtet werden.

Evaluation des Förderprogramms "Stiftungsjuniorprofessuren mit Tenure-track" von Stifterverband, Claussen-Simon-Stiftung und Fritz und Hildegard Berg-Stiftung

Vorgezogene Berufung

Ein Hochschullehrer lässt sich vor Erreichen der Altersgrenze ohne Dienstbezüge beurlauben, um sich vorrangig der Forschung widmen zu können. Er bleibt aber Mitglied der Hochschule. Die Dienstbezüge des beurlaubten Wissenschaftlers werden für den Zeitraum der Beurlaubung (in der Regel fünf Jahre) durch die Förderer finanziert. Damit wird der Hochschule die Möglichkeit gegeben, einen Nachwuchswissenschaftler als Nachfolger zu berufen.

Co-Professur

Durch die übergangsweise Doppelbesetzung eines Lehrstuhls soll der oft unvermeidliche Leistungsabfall eines Instituts bei der Neubesetzung abgefangen werden. Gerade bei wirtschaftsnahen und drittmittelstarken, großen Instituten im naturwissenschaftlichtechnischen Bereich, können erhebliche Einbrüche bei der Leistungsfähigkeit und den Forschungsaktivitäten und somit auch bei den Einnahmen entstehen. Durch eine angemessene Einarbeitungszeit des neu zu berufenden Professors (mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre) kann sich dieser in die laufenden Projekte einarbeiten und in bestehende Arbeitskontakte eingeführt werden. Somit können die Geschäftsbeziehungen stabil weitergeführt und das Arbeitsniveau kontinuierlich erhalten werden.

Endowed Chair

Im Unterschied zu den meisten Stiftungsprofessuren in Deutschland werden diese im angelsächsischen Raum nach dem Modell des "endowed chair" gefördert. Sie unterscheiden sich durch ihre Finanzierung und die Laufzeit.
Ihre finanzielle Ausstattung wird durch die Erträge eines ausreichenden Stiftungskapitals (endowment) langfristig gesichert, und sie sind damit unabhängig von weiteren privaten Förderungen.

Diese Art der Finanzierung von Stiftungsprofessuren ist in den angelsächsischen Ländern die Regel – nicht zuletzt, weil sie dort sehr viel stärker durch günstige staatliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Eine zentrale Rolle spielt natürlich auch, dass es vor allem in den Vereinigten Staaten eine sehr viel stärker ausgeprägte Kultur der privaten Unterstützung von Hochschulen gibt, was sich schon allein daran zeigt, dass die amerikanischen Hochschulen jährlich mehr als 20 Milliarden Dollar an privaten Spenden erhalten.

Die Untergrenze für die Einrichtung eines "endowed chair" liegt in der Größenordnung zwischen drei und fünf Millionen Euro.

Senior-Stiftungsprofessur

Die Hochschulen haben die Möglichkeit, einen Professor oder eine Professorin aus der eigenen oder aus einer anderen Hochschule nach der Emeritierung oder Pensionierung weiter zu beschäftigen. Mit der Einrichtung einer Senior-Stiftungsprofessur soll erreicht werden, dass hervorragende Wissenschaftler auch nach dem Dienstende wissenschaftlich tätig sein können bzw. externe Wissenschaftler für die Hochschule gewonnen werden. Für eine Senior-Stiftungsprofessur kommen aber auch Professoren und Professorinnen mit einer ausgewiesenen Lehrkompetenz in Betracht, die die Hochschulen dann im Bereich der Lehre unterstützen können.

Neben der Ehrung außerordentlicher Leistungen soll der Erfahrungsschatz nach der Emeritierung oder Pensionierung weiterhin aktiv genutzt werden, ohne dem Nachwuchs den Zugang auf Professuren zu versperren. Die Kriterien für die Auswahl und Finanzierung hängen von den Vorgaben der Bundesländer bzw. den Kriterien der einzelnen Hochschulen ab.

Kontakt

Melanie Schneider

leitet das Servicezentrum Stiftungsprofessuren.

T 0201 8401-170

E-Mail senden